Der OV-Koch/Die OV-Köchin (K)
ist für die Verpflegung der Helfer/innen im THW-Ortsverband verantwortlich.
Der OV-Koch/Die OV-Köchin muss über die vorgeschriebenen hygienischen Belehrungen nach § 43, IfSG, sowie die jährlichen Folgebelehrungen verfügen.
Der OV-Koch/Die OV-Köchin ist die wichtigste Person im THW-Ortsverband Rendsburg. Denn ohne eine/n gute/n Koch/Köchin, gibt es auch keine gute Verpflegung, getreu dem Motto:
Ohne Mampf - Kein Kampf
Hierzu hat er/sie:
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
- entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
- Darüber hinaus sorgt er/sie für die weitere Betreuung der Helfer/innen bei lang anhaltender Verweildauer im THW-Ortsverband (Bereitstellungsraum) (z. B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u. a. m.)
- Der Koch/Die Köchin ist bei größeren Einsätzen wichtige Ansprechpartnerin der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
- Zur Erfüllung der ihm/ihr übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch/die Köchin (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer/innen des THW-Ortsverbandes.
N. N.
OV-Koch / OV-Köchin
E-Mail: ov-rendsburg(at)thw.de