Die Truppführerin der Bergungsgruppe (TrFü B)
ist die direkte Vertreterin des Gruppenführers und für die Einsatzbereitschaft der Gruppe mit verantwortlich.
Die Truppführerin führt die Helfer/innen ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von insatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.
Der Truppführerin der Bergungsgruppe obliegen folgende Aufgaben:
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe (Stärke- und Ausstattungsnachweisung)
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen ihres Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner Helfer/innen.