Zuständigkeiten der Ortsverbände

Im flächengrößten Kreis in Schleswig-Holstein, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, sind zwei THW-Ortsverbände beheimatet.

Zum einen der THW-Ortsverband Rendsburg und zum anderen der THW-Ortsverband Eckernförde.

Um im Kreisgebiet zwei schlagkräftige THW-Ortsverbände zu integrieren, wurde das Kreisgebiet zwischen den THW-Ortsverbänden Rendsburg und Eckernförde aufgeteilt. Für die Integrierte-Regional-Leitstelle-Mitte in Kiel (IRLS-Mitte) ist diese Gebietsaufteilung besonders wichtig für die Alarmierung des zuständigen THW-Ortsverbandes.

So sind in der örtlichen Gefahrenabwehr der THW-Ortsverband Rendsburg für das südöstliche und der THW-Ortsverband Eckernförde für das nord-östliche Kreisgebiet zuständig.

 

Von dieser Zuständigkeit ausgenommen sind die Fachgruppen der THW-Ortsverbände, da diese überregional zum Einsatz kommen!

THW-Ortsverbände im Alarmierungsbereich der Integrierten-Regional-Leitstelle-Mitte (IRLS-Mitte)