Rendsburg,

Der erste Dienst im Jahr

SuG, DV-Kraftfahrtwesen THW, THW-DV 423...
Ausschnitt

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Beim ersten Dienst im Jahr fanden traditionell sämtliche Belehrungen und Unterweisungen statt. So wurde im sehr gut gefüllten Lehrsaal zunächst durch den Ortsbeauftragten, Torsten Westphal, allen ein frohes neues Jahr gewünscht. Torsten Westphal hieß Philipp Fröhberg in der Fachgruppe Beleuchtung um Gruppenführer, Martin Lück, sowie Jürgen Rück im Zugtrupp um Zugführer, Stefan Schulze, herzlich Willkommen. Jürgen absolviere im November die Prüfung Grundausbildung und dankte René Arens für seine hervorragende Ausbildung. Dabei wurde die Willkommensurkunde überreicht. Aufgrund von zwei Geburtstagen der letzten Tage von Iris Holst und Stefan Schulze gab es viel Nervennahrung.

Durch den Schirrmeister, Thore Evrard, der selbst Kraftfahrer C, CE sowie Bediener Mototsäge ist, wurden alle Kameradinnen und Kameraden über neues und bewährtes in den Bereichen Kraftfahrzeugwesen gem. DV-Kraftfahrtwesen THW, und Motorsäge unterwiesen. Gerade bei der Motorsäge gab es eine Vielzahl von Änderungen gem. der neuen THW-DV 423. Auch wurden sämtl. THW-Fahrgenehmigungen und Führerscheine in Augenschein genommen.

Weiterhin wurde in den Bereichen Arbeitsschutz, Hygiene in der THW-Küche und Brandschutz unterwiesen. Auch die Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahnunfallkasse zur neuen Unfallversicherung Bund und Bahn sowie die Neuordnung der Erste-Hilfe-Ausbildung war ein Thema. Zusätzlich wurde auf den Erhalt und den Erwerb des Impfschutzes gem. DV-Impfschutz in THW hingewiesen.

Somit erhielen alle anwesenden Kameradinnen und Kameraden die vorgeschriebenen Belehrungen und Unterweisungen. Spezielle Belehrungen und Unterweisungen werden im Rahmen der Grund- und Fachausbildung im laufenden Jahr durchgeführt.

Zusätzlich wurde der zuvor durch die THW-Geschäftsstelle Schleswig genehmigte Dienst- und Ausbildungsplan vorgestellt.

Am Ende erhielten alle zwei Zertifikate über die durchgeführten Belehrungen und Unterweisungen ausgehändigt. Für Nichtteilnahmen ruhen somit die Befugnisse THW-Fahrzeuge bzw. Motorsägen zu nutzen, bis eine Nachbelehrung erfolgt ist.


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