Der/Die stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)

führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten während seiner Abwesenheit. Dabei nimmt er alle seine Funktionen und Aufgaben wahr.

Außerdem ist er/sie verantwortlich für den inneren Dienst im OV sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Der/Die stellvertretende OB ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
  • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.

Der/Die stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.

Der/Die stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der im OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
  • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet
  • entsendet Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht im Auftrag des OB
  • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt
  • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt
  • entsendet die Fachberater im Auftrag des OB
  • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt
  • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert
  • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt u. a. m.
     

Bei Einsätzen übernimmt der/die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
Der/Die stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:

  • Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält
  • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
  • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer_innen unterstützt

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N. N.

stv. Ortsbeauftragter

E-Mail: ov-rendsburg(at)thw.de