Der Ortsbeauftragte (OB)

ist der Dienststellenleiter und Dienstvorgesetzter aller Helfer/innen eines Ortsverbandes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer/innen des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausstattung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. 
 
Er ist der direkte Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und des Zugführers, welcher den Technischen Zug an der Einsatzstelle leitet.

Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des Landesverbandes Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein.

Aufgaben

Dem Ortsbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:

  • Er vollzieht das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes (OV). Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
  • Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der Leitungs- und Koordinierungsstabes des OV (LuK-OV).
  • Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von der THW-Regionalstelle Schleswig.
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.

Verantwortungsbereiche

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Ortsbeauftragte für folgende Bereiche verantwortlich:

Einsatz und Ausbildung:

  • Der OB ist dem Landesbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft ihres OV verantwortlich.
  • Er veranlasst und überwacht erforderliche Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen seines OV und kooperiert mit der zuständigen Regionalstelle und den OV des Regionalbereiches. Insbesondere:
    • Sicherstellung der Aufgaben-Wahrnehmung des OV-Stabes,
    • Erstellung und Festlegung von Alarmplänen,
    • Sicherstellung der Alarmierung und Nachalarmierung,
    • Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW.
  • Der OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV bzw. seinen Einheiten übertragenen Einsatzaufgaben. Insbesondere:
    • Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen,
    • fach- und sachgerechte Entsendung von Einheiten bzw. Teilen davon,
    • organisatorische Leitung bei THW-Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich,
    • Benennung und Entsendung des „Leiters der THW-Führungsstelle" auf OV-Ebene (nach Abstimmung mit Einsatzleiter (EL)),
    • Information der Regionalstelle bzw. zust. Rufbereitschaft bei Auslösung von Einsätzen für den OV,
    • Entsendung von Einheiten bei Großschadenereignissen auf Weisung der Regionalstelle bzw. der Dienststelle des Landesbeauftragten (LB-DSt.),
    • Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der UVV.
  • Im Einsatz ist der OB der unmittelbar übergeordneten LuK unterstellt.
  • Der OB ist für den Ausbildungsstand der Helfer_innen verantwortlich. Insbesondere:
    • Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen (zus. mit Ortsausschuss),
    • Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte,
    • Aufsicht über die durch Ausbildungsbeauftragten (AB) und Zugführer (ZFü) veranlassten Ausbildungsmaßnahmen.
  • Der OB stellt durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines OV jederzeit sicher. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat sie hinzuwirken.

 

Organisation:

  • Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV.
  • Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer_innen im Zusammenwirken mit den Einheitsführern.
  • Beurteilung von Führungskräften auf ihre Eignung.
  • Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien.
  • Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern.
  • Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen.
  • Bearbeitungspflicht der Verfügungen.
  • Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger.
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen.

 

Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten:

  • Der OB ist verantwortlich für die Bewirtschaftung der finanziellen Selbstbewirtschaftungsmittel (SB-Mittel). Die technische Ausführung erfolgt in der Regionalstelle.
  • In allen anderen Maßnahmen mit haushaltsrechtlichen Auswirkungen ist die Regionalstelle rechtzeitig zu beteiligen. Ohne deren Zustimmung dürfen solche Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
  • Ferner ist der OB verantwortlich für:
    • Aufstellung einer finanziellen Jahresplanung des OV,
    • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes,
    • Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV,
    • Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen,
    • Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten,
    • Erteilung von Fahraufträgen gem. der Dienstvorschrift Kraftfahrtwesen in der BA THW.
    • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen.


Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Aufnahme von Helfern_innen.
  • Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung.
  • Einleitung von Ausschlussverfahren wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Gesetz.
  • Einleitung der Helfersprecherwahl, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher.
  • Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen.
  • Organisation und Förderung der Jugendarbeit und Jugendförderung.

 

Organisation und Förderung der Helferbetreuung und Kameradschaftspflege:

  • Organisation der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien.

 

Materialverwaltung:

  • Der OB entscheidet bei Ersatzbeschaffungen auf Grundlage von AN und StAN bis zu den in der „Regelung über die Jahresbeträge und die Selbstbewirtschaftung" festgelegten Beträgen eigenständig. Darüber hinaus gehende Fälle beantragt er bei der Regionalstelle. In den für den OV wesentlichen Angelegenheiten, ist das Einvernehmen mit dem Leiter der Regionalstelle herzustellen, andernfalls die Entscheidung des Landesbeauftragten zu erwirken.

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Torsten Westphal E-Mail: ov-rendsburg(at)thw.de