Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden.

Das THW wird grunsätzlich immer auf Anforderung tätig.
Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.

Der Leiter der Regionalstelle oder der Ortsbeauftragte nennen auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation.

Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt

Bundesanstalt 
Technisches Hilfswerk
Der Ortsbeauftragte für Rendsburg
Graf-von-Stauffenberg-Str. 12
24768 Rendsburg
Tel.:    +49 4331 44777-0
Fax:    +49 4331 44777-18
E-Mail: Poststelle
URL:    www.thw-rendsburg.de

Bürozeiten

In der Regel ist Montags und Mittwochs von ca. 18:00 - 20:00 Uhr,
sowie Freitags von ca. 16:00 - 20:00 Uhr der THW-Ortsverband Rendsburg besetzt.