Borsfleth,

Funkbetriebszeugnis Seefunk

Für die Teilnahme am Seeschifffahrtsfunk ist das personengebundene Funkbetriebszeugnis (SCR), Voraussetzung.

Dieses Zeugnis*, verbunden mit vielen vorgeschalteten Unterrichtseinheiten und einer Abschlussprüfung erhielt der Kamerad, Martin Lück.
Vom LKN.SH wurde die Möglichkeit an dem Unterrricht teilzunehmen eröffnet. Dafür waren viele Wochenenden nötig.

Gemeinsam mit zwei Kameraden vom THW-Ortsverband Eckernförde mit denen eine Fahrgemeinschaft eingerichtet wurde ging es nach Borsfleth (Kreis Steinburg), wo dann am Samstag, 06.05.2017 die Abschlussprüfung anstand.

Natürlich bestanden alle drei die Prüfung.

Wir sagen "Herzlichen Glückwunsch" allen bestandenen Prüflingen.

Weiterhin sprechen wir dem LKN.SH unseren Dank für diese Möglichkeit aus.

Das Short Range Certificate (SRC) ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunksystemen (GMDSS) ein, nicht aber die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk).

Das Zeugnis stimmt mit dem Artikel 47 der Vollzugsordnung für den Funkdienst überein.

Quelle: Wikipedia, 19.05.2017


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